Darf ein Betreuer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen?
Es gibt einige Situationen, in denen ein Betreuer zu Lebzeiten der betreuten Person einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen sollte. Grundsätzlich sollte eine Bestattungsvorsorge immer dem mutmaßlichen Willen und den Interessen des Betreuten entsprechen. Es ist wichtig zu wissen, dass ein solcher Vertrag nicht genehmigungspflichtig durch das Vormundschaftsgericht ist.
Schutz vor behördlichen Eingriffen: Besonders für Alleinstehende ist eine Vorsorge wichtig. Ohne klare Anweisungen könnte es zu einer von Amts wegen angeordneten Bestattung kommen, die möglicherweise nicht den Vorstellungen der betreuten Person entspricht. Grundsätzlich ist die Zuständigkeit eines gesetzlichen Betreuers mit dem Tod der betreuten Person beendet. Aus diesem Grund ist es ratsam, möglichst rechtzeitig eine Bestattungsvorsorge zu veranlassen. Nur so können die Wünsche der betreuten Person berücksichtigt werden.
Die betreute Person hat spezielle Wünsche (z.B. eine Seebestattung, Waldbestattung, Dünenbestattung usw.) bezüglich der späteren Bestattung. Diese sollten dann in einem Vorsorgevertrag fixiert werden. Diese Vereinbarungen werden respektiert und umgesetzt - ganz ohne Wenn und Aber. Hier finden Sie einen Link zu diversen Vorsorge- Betreuungsvollmachten.
Finanzielle Entlastung der Angehörigen: Durch eine Vorsorge stellen Sie sicher, dass die Hinterbliebenen nicht plötzlich vor hohen Kosten stehen. Als Betreuer oder Betreuerin können Sie den Betrag als Einmalzahlung auf ein sicheres Treuhandkonto bei der DiAFOX Bestattungstreuhand einzahlen.
Rechtliche Sicherheit: Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist rechtlich bindend. Anders als ein Testament, das oft erst nach der Beisetzung eröffnet wird, stellt die Vorsorge sicher, dass die Wünsche der betreuten Person garantiert umgesetzt werden - auch wenn Angehörige vielleicht andere Vorstellungen haben sollten.
Preissicherheit und Transparenz: Bestattungskosten steigen tendenziell. Bei einer Vorsorge in Zusammenhang mit der DiAFOX Bestattungstreuhand GmbH ist die Bestattung vor zukünftigen Kostensteigerungen (Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens) abgesichert. Zudem gibt es keine versteckten Gebühren und keine bösen Überraschungen.